Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Gasthauses Graflhöhe, Inhaber Hans Ebner, Scharitzkehlstraße 8, 83471 Berchtesgaden
Stand: 06.05.2010

§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zur Durchführung von Veranstaltungen wie
Feierlichkeiten, Tagungen, Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen, Geburtstagen etc. sowie für
alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthauses
(Veranstaltungsvertrag).

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
I. Ein Veranstaltungsvertrag kommt nur zustande, wenn das Gasthaus gegenüber dem Veranstalter die
Reservierung schriftlich bestätig hat.
II. Eine Bestätigung per Email oder Fax ist ausreichend.
III. Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedarf der vorherigen schriftlichen
Genehmigung.

§ 3 Rücktrittsrecht des Gasthauses
Das Gasthaus ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
1. höhere Gewalt oder andere vom Gasthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
2. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht
werden;
3. das Gasthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthauses in der
Öffentlichkeit gefährden kann
Weitergehende gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Rücktritt des Veranstalters
I. Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
II. In diesem Fall ist das Gasthaus berechtigt, folgende Stornokosten in Bezug auf eine etwaige
vereinbarte Angebotssumme geltend zu machen:
• Mehr als 14 Tage im Voraus – keine
• 14 Tage im Voraus – 50%
• 7 Tage im Voraus – 80%
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gasthauses Graflhöhe 2
III. Sofern das Gasthaus auf Wunsch bzw. im Auftrag des Veranstalters Leistungen bei Dritten in
Auftrag gegeben oder reserviert hat (z.B. Live-Musik), handelt es im Namen und für Rechnung des
Veranstalters. Der Veranstalter stellt das Gasthaus diesbezüglich von eventuellen Ansprüchen der
Dritten frei.

§ 5 Teilnehmerzahl
I. Der Veranstalter muss dem Gasthaus spätestens 48 Stunden vor Beginn die endgültige
Teilnehmerzahl mitteilen. Sofern die Teilnehmerzahl um mehr als 10% gegenüber der Reservierung
abweicht, ist das Gasthaus berechtigt, im Rahmen des Zumutbaren einen höheren Preis zu
veranschlagen oder die Veranstaltungsräume zu wechseln.
II. Erscheinen weniger Teilnehmer, als vom Veranstalter gemeldet, so wird dennoch die gemeldete
Anzahl bei der Abrechnung zu Grunde gelegt.
III. Erscheinen tatsächlich mehr Teilnehmer, als vom Veranstalter gemeldet, so wird deren tatsächliche
Anzahl bei der Abrechnung zu Grunde gelegt.

§ 6 Mitbringen von Speisen und Getränken
I. Grundsätzlich darf der Veranstalter keine Speisen und Getränke zum Zwecke des Verzehrs
mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Leitung des Gasthauses.
II. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten bzw. ein Korkgeld in Höhe von
15,00 EUR berechnet.

§ 7 Haftung
I. Die Veranstalter und deren Gäste haften in vollem Umfang für durch sie selbst, ihre Gäste oder vom
Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem
Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Gasthaus kann den
Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
II. Das Gasthaus haftet für sämtliche Schäden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit.

§ 8 Schlussbestimmungen
I. Sämtliche abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
II. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berchtesgaden.
III. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.